§ 3 “Mitgliedschaft”
(1) Jeder der Neuzugang werden möchte, muss zuerst die Beitrittserklärung (siehe Anlage 1; Anm.d.Red.: Anlage 1 demnächst verfügbar) ausfüllen. Das Ausfüllen berechtigt zu nichts. Der Vorstand muss schließlich darüber abstimmen, ob und wer zum erlauchten Kreis stößt oder ob das Boot schon voll ist.
(2) Bis zu diesem Zeitpunkt haben Neuzugänge dem aktuellen Vorstand untertänigst, auch als Mundschenk, zu dienen. Über die Aufgaben und die weitere Verwendung der Neuzugänge wird der Vorstand des Lotto- und Risikoclubs ”easy~move“ spontan und je nach Sachlage entscheiden. Solange bitten wir um Demut.
(3) Im Anschluss an die Probezeit von zur Zeit sechs Monaten nach Eintritt in den Lotto- und Risikoclub ”easy~move“, entscheidet der Vorstand über Ihre mögliche Zugehörigkeit zu diesem obersten Gremium des Lotto- und Risikoclubs ”easy~move“, um auch Ihnen mehr Mitspracherecht und die Vorzüge dieser, in der Gesellschaft hochgeachteten, Führungsposition einzuräumen.
(4) Keiner kann Präsident werden, weil das nicht vorgesehen ist. Vorstandsvorsitzender ist jeder (automatisch nach Ablauf der Probezeit), aber nur mit dem Willen des aktuellen Vorstandes.
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