§ 4 “Planung eines Spieltermins”
(1) Jeder Spieler muss sich vor Augen halten, dass einem zukünftigen Spieltermin höchste Priorität eingeräumt wird. Unnötiges Herauszögern kostet nur Nerven. Hat man keine Nerven, wird man wahnsinnig und stirbt. Deswegen: Risiko geht vor Beischlaf - um die Wichtigkeit dieses Punktes zu unterstreichen.
(2) Ein Spieltermin gilt als vereinbart, wenn mindestens 5 Spieler verbindlich zugesagt haben.
(3) Absagen einzelner Spieler werden nur bei triftigen Gründen (z.B. parallel, für lau, stattfindendes Besäufnis) akzeptiert. Eine Absage muss spätestens 1 Woche vor dem Termin bei mindestens zwei Mitspielern eingegangen und bestätigt sein. Bei fadenscheinigen Gründen ist ein notariell beglaubigter Zeuge (z.B. Standortpfarrer) zu präsentieren.
(4) Unentschuldigtes Fehlen ist nicht zu entschuldigen. Hier greift, in aller Härte, der Strafenkatalog (siehe § 7).
(5) Wer zweimal in Folge kurzfristig absagt, erklärt sich mit einer vorerst geringfügigen Geldstrafe einverstanden. Bei jeder weiteren (in Folge) kurzfristigen Absage steigt die Geldstrafe überproportional an.
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